Willkommen auf den Seiten der
Beauftragten für Studierende mit Handicap
an der CAU zu Kiel
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel strebt an, Studierenden
mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe
am Studium zu ermöglichen. Dazu gehört in erster Linie, dass
die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch
genommen werden können und behinderungsbedingte Nachteile bei der
Zulassung zum Studium und beim Ablegen von Prüfungs- und Studienleistungen
ausgeglichen werden sollen.
Nach der Definition des SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
In dieser Definition sind Menschen mit einer chronischen
Krankheit im Sinne von länger andauernder Krankheit oder Krankheit
mit episodischem Verlauf eingeschlossen, sofern diese einer Behinderung
gleichzusetzen ist.
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